Über uns

Der Wandertreff Mecklenburg-Vorpommern (WTMV) stellte ursprünglich (2015-2021) eine Plattform dar, die es ermöglichte, Interessengemeinschaften und Wandergruppen ihre Planungen und Absichten –ohne eigenen Internetauftritt- im Netz zu präsentieren. In erster Linie wurde für die Interessengemeinschaft Wandertreff-Rostock (WTR) publiziert.

Bedingt durch die Auflösung des Wandertreff-Rostocks mit Ablauf des 31.12.2021 schrieb sich ein Großteil der Mitglieder beim Wandertreff Mecklenburg-Vorpommern  ein.

 

Der Wandertreff Rostock zählte zu den ältesten Traditionsvereinen der Hansestadt. Er existierte, zwar unter anderen Namen und in anderen Rechtsformen, bereits seit  dem Jahr 1965. Von den derzeit ehemaligen 30 Mitgliedern des Wandertreffs Rostock  stammen noch 3 aus den Anfangsjahren.

 

Die Wanderfreundinnen und Wanderfreunde fanden nun im Wandertreff Mecklenburg- Vorpommern eine neue organisatorische Basis.

 

 


Wie werde ich Mitglied im WTMV?

Folgende Leitlinien anerkennen:

 

1. Zweck des WTMV ist es, regelmäßig Gruppenwanderungen in unterschiedlichen Formaten durchzuführen.

 

2. Wanderungen werden durch Mitglieder des WTMV angeboten und von der jeweiligen Wanderleitung in den Wanderplan eingetragen.

 

3. Die Wanderleitung führt eigenverantwortlich ihre Wanderungen durch und entscheidet ggfs. über Änderungen im Ablauf. Im Falle von zu geringer Beteiligung, extremen Wetterlagen etc. kann die Wanderleitung die Veranstaltung kurzfristig absagen.

Das Rauchen während der Wanderung sowie die Mitnahme von Hunden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

4. Die Anmeldungen zu den Wanderungen sollen bis zwei Tage vor der Wanderung bei der Wanderleitung  eingehen. Sie sollten über elektronische Medien erfolgen.

 

5. Neue Wanderleitung wird, wer erklärt, als solche tätig werden zu wollen. Es erfolgt daraufhin die Freischaltung im Intranet des Wandertreffs.

 

6. Die Koordination aller notwendigen Aktivitäten des WTMV erfolgt durch zwei gleichrangige Sprecher-Personen des Wandertreffs. Zum 1.1.2022 wurden Margret Weinrich und Dieter Pälecke für 4 Jahre bestätigt.
Eine gesonderte Wahl für die Funktion der Sprecher ist auch künftig nicht erforderlich. Sollten sich mehr als 2 Personen um die Wahrnehmung der Funktion der Sprecher bewerben, erfolgt eine Abstimmung durch die Mitglieder. In diesem Fall gelten die 2 Sprecher-Personen für 4 Jahre als in die Funktion berufen, wenn sie mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmen auf sich vereinigen können.

Die Sprecher-Personen vertreten den WTMV auch im Außenverhältnis.

 

7. Gastwanderer (Begriff gilt sowohl für männliche als auch weibliche Personen) können nach bis zu drei Probewanderungen, Anerkenntnis der Leitlinien, Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung sowie der Entrichtung des vollen Jahresbeitrages dem WTMV beitreten.

Ab 1. Januar 2023 zahlen Gastwanderer einen Wanderbeitrag von 3 € je Wanderung. Die als Gast gezahlten Beiträge werden beim Beitritt zum WTMV auf die Höhe des Mitglieder-Jahresbeitrages angerechnet. Die den Jahresbeitrag übersteigenden Gastwanderbeiträge werden aber nicht erstattet.

 

8. Der jährliche Wanderbeitrag beträgt 8 €. Der Beitrag ist unaufgefordert bis zum 31.01. eines jeden Jahres an die Kassenwartin, erstmalig bis zum 31.01. 2022 zu überweisen oder in bar zu zahlen.  Bei Nichtzahlung erfolgen die Streichung aus der Mitgliederliste und die Sperrung des Intranetzugangs zur Mitgliederliste, zu den Wanderplänen und zur Statistik.

 

9. Die Einnahmen und Ausgaben sowie der Kassenbestand werden im Intranet (Statistik) transparent und für alle zugänglich dargestellt. Eine Revision ist somit entbehrlich.

 

10. Die Kommunikation erfolgt in der Regel über die elektronischen Medien.

 

11. Der Internet-sowie der Intranetauftritt des Wandertreffs wird durch die Sprecher-Personen geführt bzw. gestaltet.

 

 

12. Mitgliederversammlungen finden grundsätzlich virtuell und orientiert am Bedarf statt. Sie werden von den Sprecher-Personen einberufen.

 

Stand 1. Januar 2023

 


Folgenden Haftungsausschluss akzeptieren:

 

Hiermit erkläre ich, dass ich eigenverantwortlich an den Wanderungen teilnehme und im Falle eines Wanderunfalls keine Schadensersatzforderung an die jeweilige Wanderleiterin bzw. den jeweiligen

Wanderleiter oder die Interessengemeinschaft „Wandertreff M-V“ erheben werde. Dafür werde ich selbst aufkommen.


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Erklärung für die Mitgliedschaft in der
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